Flugordnung

Flugbetriebsordnung

des

Sport-Modellflug-Club Liesborn-Wadersloh e.V.

 

 

1. Flugordnung

 

Der Sport-Modellflug-Club besitzt ein gepachtetes Fluggelände mit schriftlich abgeschlossenem

Pachtvertrag. Der Modellflugplatz ist gemäß §25 des Luftverkehrsgesetzes – LuftVG - bei der

Aufsichtsbehörde gemeldet.

 

§1 der LuftVO gilt selbstverständlich auch für den Modellbetrieb:

 

Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung im

Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den

Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“

 

1. Die Nutzung des Fluggeländes ist nur rechtmäßigen Clubmitgliedern erlaubt. Gastpiloten müssen sich beim jeweils aktiven Flugleiter oder einem Vorstandsmitglied melden und haben hier die Tagespauschale von 5 Euro zu entrichten, eine Quittung wird ausgestellt.
2. Bei gleichzeitigem Flugbetrieb von mehr als 2 Flugmodellen muss ein volljähriges Mitglied die Flugleitung übernehmen.
3. Geflogen werden darf vom 1. März bis zum 1. November.

2. Bei gleichzeitigem Flugbetrieb von mehr als 2 Flugmodellen muss ein volljähriges 

Mitglied die Flugleitung übernehmen.

3. Geflogen werden darf vom 1. März bis zum 1. November.

Die Flugzeiten für Impeller, Hotliner und Modelle mit Verbrennungsmotor sind:

Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag, Feiertag:

09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 20:00,

längstens jedoch bis Sonnenuntergang (je nachdem was eher eintritt)

Nur Segler, Elektroflug, keine Impeller oder Hotliner :

Alle Tage:

Ganztägig von Sonnenauf – bis Sonnenuntergang

 

4. Jeder Modellpilot muss im Besitz eines gültigen Versicherungsnachweises sein.
Gastpiloten müssen einen Versicherungsnachweis (DMFV, DAeC oder vergleichbar) vorlegen.
Gastpiloten ohne eigene Versicherung dürfen in Absprache mit mindestens einem Vorstandsmitglied im Beisein eines versicherten Vereinsmitgliedes als Schüler im Lehrer- Schüler-Betrieb probeweise am Flugbetrieb teilnehmen.
5. Vor jedem Einschalten eines Senders im 35/40 MHz Band muss jeder Modellpilot seine Frequenzmarke an die Frequenztafel hängen. Die Marke muss mit der Frequenz des Senders und dem Frequenzaufkleber (-fähnchen) übereinstimmen. Jeder Sender muss mit einer gut sichtbaren Frequenzkennung und dem Namen versehen sein.
6. Vor dem ersten Start des Tages muss sich jeder Pilot in das Flugbuch eintragen.
Nach dem letzten Start des Tages muss sich jeder Pilot im Flugbuch mit Nennung der Startanzahl austragen. Alle besonderen Vorkommnisse wie Außenlandungen, Abstürze, Unfälle oder sonstige Ereignisse sind ebenfalls im Flugbuch zu dokumentieren.
7. Das maximale Abfluggewicht der Flugmodelle darf 25 kg nicht überschreiten.
8. Das gleichzeitige Starten und Betreiben ist auf 4 Modelle mit Verbrennungsantrieb begrenzt.
9. Es dürfen nur solche Flugmodelle betrieben werden, die auf Grund ihres technischen Zustands, insbesondere ihrer Steuerungsanlagen, sicher gestartet und gelandet werden können.



10. Die zum Einsatz kommenden Flugmodelle müssen mit funktionsgerechten Schalldämpfern ausgerüstet sein.
Der Schallpegel von Flugmodellen darf  max. 84 dB(A) in 25 m nicht übersteigen.
Lärmpässe werden auf Wunsch des Modellbesitzers nach den jeweils gültigen Vorschriften ausgestellt.
11. Der Luftraum, in dem die Flugmodelle betrieben werden dürfen, ist wie folgt festgelegt:
Ein Flugkreis mit dem Radius von 300m zum Mittelpunkt des Modellfluggeländes muss eingehalten werden.
Eine Annäherung von weniger als 200 Meter zur Windkraftanlage ist gefährlich und daher zu unterlassen.
12. Die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Steuerer beobachtet werden können. Sie haben bemannten Luftfahrtzeugen stets auszuweichen!
13. Der Verkehr auf den Wirtschaftswegen sowie die Bewirtschaftung der angrenzenden Felder darf durch den Modellflugbetrieb nicht behindert werden.
14. Der Flugweg der Flugmodelle ist so zu wählen, dass sie in Notfällen oder bei technischen Störungen ohne Gefährdung von Personen und Sachen sicher gelandet werden können.
15. Das Anfliegen von Personen und Tieren sowie das Überfliegen von Personengruppen, das Überfliegen des Clubheimes, des Parkplatzes sowie des Raumes hinter dem Schutznetz ist verboten und kann bei wiederholter Nichtbeachtung Konsequenzen bis zum Flugverbot haben.
16. Bei Flugbetrieb mit mehr als einem Piloten ist das Schutznetz zu schließen.
Nach dem Flugbetrieb hat der letzte Pilot das Schutznetz wieder zu öffnen.
17. Während des Flugbetriebes müssen die Piloten in einer Gruppe zusammenstehen. Wenn kein Seglerschlepp durchgeführt wird, ist der Platz der Gruppe mittig vor dem Schutznetz.
Bei laufendem Seglerschleppbetrieb sammeln sich die Piloten entsprechend am rechten bzw. linkenEnde des Schutznetzes je nach Windrichtung.
18. Auf dem Flugfeld (vor dem Schutznetz) haben sich ausschließlich Personen aufzuhalten,
die unmittelbar mit dem Flugbetrieb zu tun haben.
19. Flugmodelle in Ruheposition und in der Startvorbereitung haben bis zum Start ihren Platz hinter dem Schutznetz und nicht auf dem Flugfeld.
20. Jeder Start und jede Landung sind durch eine kurze laute Wortmeldung so anzukündigen, dass die anderen Piloten diese auch verstehen.
Generelle Flugrichtung bei Start, Landung und über dem Flugfeld ist gegen den Wind.
21. Um Unfälle zu vermeiden müssen Modelle mit laufendem Motor hinter dem Schutznetz geschoben oder getragen werden.
22. Nach der Landung sind die Motoren vor dem Schutznetz abzustellen.
23. Belästigungen durch Motorenlärm und Abgase sind soweit wie möglich zu vermeiden.
24. Nach dem Genuss von Alkohol ist das Betreiben von Flugmodellen untersagt.
25. Großmodelle und Segler haben Vorrang vor motorgetriebenen Kleinmodellen, da sie nicht so schnell ausweichen können bzw. keine Möglichkeit zum Durchstarten haben (Segelflugzeuge).
26. Den Anordnungen des Flugleiters ist Folge zu leisten. Nichtbeachtung hat unmittelbare Konsequenzen bis hin zum Flugverbot.
27. Beim Betrieb von Jets etc. mit Turbine ist darauf zu achten, eine Person zum Absichern an der Strasse abzustellen. An einem Jetflug müssen daher mindesten 3 Personen beteiligt sein. (Pilot, Helfer, Sicherheitslotse)

 

2. Flugplatzordnung

 

1. Die Nutzung des Fluggeländes ist nur den rechtmäßigen Clubmitgliedern gestattet.

 

2. Gäste müssen sich bei mindestens einem Vorstandsmitglied anmelden.

 

3. Alle Benutzer des Fluggeländes sind grundsätzlich verpflichtet
 
den Platz und das Vereinsheim sauber zu halten.

 

4. Zuschauer und Personen die nicht am Flugbetrieb teilnehmen, haben sich hinter
   dem
Sicherheitszaun aufzuhalten. Hunde sind grundsätzlich angeleint zu halten.

 

5. Campingbetrieb ist mit dem Vorstand abzustimmen.

 

6. Das Befahren des Flugfeldes mit PKW, Motorrad etc. ist strengstens untersagt.

 

7. Im Winter ist das Befahren des gesamten Geländes grundsätzlich verboten.

 

8. Bei Mäharbeiten auf dem Flugfeld ist der Flugbetrieb grundsätzlich untersagt.

 

9. Bei Nichtbeachtung der Vorschriften kann es zu einem Verweis des Fluggeländes
  und zu einer
polizeilichen Anzeige kommen.

 

 

 

Liesborn-Wadersloh, 30.05.2016  

 

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Über uns

Der Sport-Modellflug-Club Liesborn-Wadersloh e.V. wurde 1960 in Stromberg gegründet.Geflogen wird bei uns eigentlich alles, solange es nicht zu laut oder schwerer als 25Kg ist. Vom Frühjahr bis Herbst herrscht auf unserem Modellflugplatz reger Betrieb. Unsere Flugsaison beginnt am 1. März und endet am 1. November.

Anschrift

SMC Liesborn Wadersloh
Norbert Börger

Amselstrasse 43
33449 Langenberg
info@traumfliegerland.de